„Guten Tag, für Sie gibt es eine neue Information über Funkzellenabfragen im Transparenzsystem.“ So könnte die SMS lauten, die Berliner Nutzer des neuen Benachrichtigungssystems ab nächstem Jahr erhalten. Als erstes Bundesland wird die Hauptstadt künftig Menschen informieren, wenn ihre Handydaten bei einer Funkzellenabfrage weitergegeben wurden. Dazu muss man sich mit seiner Handynummer auf fts.berlin.de anmelden, was ab sofort möglich ist.
Knapp 60 Millionen Datensätze hat die Berliner Polizei letztes Jahr bei Funkzellenabfragen erhalten, mit 474 Anfragen. Dabei fragen die Ermittler bei den Netzbetreibern ab, welche Handys sich zu einem bestimmten Zeitpunk im Umkreis eines Tatorts befanden. „Statistisch gesehen wurde im letzten Jahr jede Berlinerin und jeder Berliner mehrmals mit seinen Telefondaten gespeichert“, erklärte Justizsenator Behrendt heute. Betroffene haben bis heute davon nichts erfahren, obwohl das Gesetz eine Benachrichtigung vorschreibt. Mit dem sogenannten Funkzellenabfragen-Transparenzsystem (FTS) werden Betroffene künftig über ihre Erfassung informiert.
Erste Benachrichtigungen im Sommer
Der Weg dahin war lang: Bereits im November 2014 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus, für mehr Transparenz bei Funkzellenabfragen zu sorgen. Vier Jahre später ist es endlich soweit. So funktioniert das System: Ab sofort können sich Interessierte mit ihrer Handynummer auf der Webseite registrieren. Um zu überprüfen, dass sie wirklich im Besitz der Nummer sind, bekommen sie eine SMS mit einem sechsstelligen Bestätigungscode zugeschickt. Die Zahlenfolge muss dann auf der Webseite eingegeben werden. Erst dann ist die Registrierung abgeschlossen. Darüber hinaus müssen Interessierte keine weiteren Daten hinterlegen.
Aus Datenschutzgründen erhält man eine Benachrichtigung nur über Funkzellenabfragen, die ab dem Registrierungszeitpunkt erfolgt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die sensiblen Informationen nur an den aktuellen Anschlussinhaber gehen, erklärte der Justizsenator. Aus dem gleichen Grund muss die Registrierung auch alle drei Monate erneuert werden, woran das Portal per SMS erinnert.
All zu schnell werden die Benachrichtigungen jedoch nicht kommen. Man rechne frühestens im nächsten Sommer mit den ersten Benachrichtigungen, sagte Ulf Buermeyer bei der Pressekonferenz. Der Richter am Landgericht Berlin und netzpolitik.org-Autor entwickelte das System im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz. Das System verschicke eine Benachrichtigung erst dann, wenn die Staatsanwaltschaften das Ermittlungsverfahren beendet hat, erklärte Buermeyer weiter. Das ist etwa der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Polizei hat keinen Zugriff auf Registrierungen

Bis das geschehen ist, können schon einmal viele Monate vergehen. Wer erinnert sich da noch an die Anmeldung für die Benachrichtigung oder was eine Funkzellenabfrage ist? Daher enthält jede Benachrichtigungs-SMS einen Code, mit dem die Nutzer eine Webseite mit detaillierten Informationen aufrufen können. Der von Buermeyer präsentierte Prototyp zeigt unter anderem Ort und Zeitpunkt der Funkzellenabfrage an. Ein Text erläutert die rechtlichen Grundlagen und Beschwerdemöglichkeiten.
Befürchtungen, wonach die Polizei Zugriff auf die registrierten Handynummern bekommen könnte, versuchten die Verantwortlichen zu entkräften. „Das System ist bewusst in der Senatsverwaltung für Justiz angesiedelt“, um das zu verhindern, erklärte Entwickler Buermeyer. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten weder Einblick noch Zugriff auf die bei der Senatsverwaltung gespeicherten Daten. Man lege keine Liste von kritischen Bürgerinnen und Bürgern an, versicherte Buermeyer.
